Verwirklichen Sie Ihre Idee

Die Abgabefrist für Projektvorschläge für 2024 ist bereits abgelaufen.

Der ILE-Zusammenschluss ILE Grüner Dreiberg ruft einmal jährlich (vorbehaltlich der Förderzusagen) unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf. Insgesamt stehen 100.000 Euro zur Verfügung. Mit dem Regionalbudget, das vom Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern gefördert wird, sollen die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume weiterentwickelt werden.

Welche Projekte werden gefördert? 

Gefördert werden Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 500 und 20.000 Euro (netto), die positive Auswirkung auf mindestens eines der Handlungsfelder der ILE Grüner Dreiberg Land haben. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt, die Themenfelder für Projekte sind vielfältig.

Wie hoch ist die Förderung? 

Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80% bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Wer darf die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften. Das Projekt muss im Gemeinde-oder Stadtgebiet einer Mitgliedsgemeidne der ILE Grüner Dreiberg liegen. 

Wie werden Projekte ausgewählt?

Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. Die genauen Bewertungskriterien können in dem Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte nachgelesen werden.

Wie ist der Ablauf?

  • Reichen Sie Ihre Förderanfrage bis zum genannten Stichtag bei uns ein.
  • Das Entscheidungsgremium tagt und entscheidet über die geförderten Kleinprojekte.
  • Bei Zusage erfolgt der Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt sind.
  • Start der Projektumsetzung erst nach Förderzusage und Vetragsabschluss.
  • Umsetzung und Vorlage des Durchführungsnachweises bis zum genannten Stichtag einreichen.
  • Auszahlung des berechneten Fördergeldes